Steuerrecht

Steuerrecht

Das Steuerrecht kennt nicht nur unzählige Steuerarten sondern legt auch im Detail fest, wie, wann und in welcher Höhe der Steuerpflichtige seine Beträge an die Steuerkasse zu entrichten hat. Die undurchdringliche und unverständliche Fülle an Regelungen, ganz zu schweigen von den oft als willkürlich empfundenen Bescheiden und Entscheidungen der Finanzämter machen das Steuerrecht auf diese Weise für viele Bürger zu einem Mysterium mit bedrohlicher Unterströmung.

Viele Rechtsnormen stiften Verwirrung

Das ist kein Wunder. Innerhalb des öffentlichen Rechts genießt das Steuerrecht eine Art „Sonderstatus“. Denn es vereint unterschiedliche Rechtsnormen, darunter aus der offiziellen Gesetzgebung wie der „Abgabenordnung“ (AO) mit zahlreichen Einzelgesetzen im Rahmen des so genannten „materiellen Steuerrechts“. Eine Flut weiterer Gesetze aus dem Bereich der Finanzverwaltung und ihrer Gerichtsbarkeit lässt auch dem engagierten Laien keinen Durchblick mehr.

Ihr Weg durch das Steuer-Dickicht

Mit der ORBIS sind Sie auf der sicheren Seite. Sie ist auf allen Gebieten des Steuerrechts ebenso zu Hause wie in der klassischen Steuerberatung. Ihren Mandanten präsentiert ORBIS nach eingehender Recherche die optimale Lösung für Ihr Anliegen. So wird ein Höchstmaß an Sicherheit und ökonomischer Effizienz in allen steuerrechtlichen Belangen garantiert.

Kompetenz schafft Vertrauen

ORBIS beherrscht die gesamte Klaviatur der Steuerarten. Ob Einkommens- oder Umsatzsteuer, Gewerbe- oder Kapitalertragssteuer oder das Erbschafssteuerrecht samt Nachfolgeregelung.

Deshalb fühlen sich insbesindere zahlreiche Unternehmen hier zu Hause und legen ihr Steuerschicksal in die Hände der ORBIS. Auch im in- und ausländischen Steuerecht überzeugt ORBIS mit fachlich fundierten und kreativen Konzepten für eine langfristige und nachhaltige Steuer-Optimierung.

ORBIS vermittelt Sicherheit: Mandanten können sich hier auf einen Beistand in allen steuerrelevanten Situationen verlassen. Sie werden vertreten bei Finanzbehörden und -gerichten, Zollämtern sowie in Steuerstrafverfahren. Mit kühlem Kopf, kompetent, engagiert und erfolgsorientiert.

ORBIS unterstützt Kollegen

Gerne wird ORBISa uch für Steuerberater fremder Mandanten in allen gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen tätig. Ob bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge, als Verteidiger in einer Steuerstrafsache oder in Forderungs- und Haftungsangelegenheiten. Mit ORBIS haben Steuerberater einen erfahrenen Sparringspartner an ihrer Seite. Lesen Sie bitte mehr dazu im Abschnitt auf dieser Website.