Rechtsbehelfsverfahren

Rechtsbehelfsverfahren

Was tun, bei Steuerbescheid?

Steuerbescheide gehören zum Leben wie die Gehaltsabrechnung, sind aber nicht immer gleichermaßen willkommen oder akzeptiert. Während kaum ein Steuerpflichtiger gegen den Bescheid über eine Steuererstattung vorgehen dürfte (es sei denn er liegt unter der vom Steuerpflichtigen errechneten Höhe), sieht es bei hohen Steuerschätzungen oder Vorauszahlungs-Bescheiden in der Regel anders aus. Nach dem ersten Schock erhebt sich meist die bange Frage: „Was tun?“

Diese so genannten steuerlichen Verwaltungsakte müssen Sie als Steuerpflichtiger nicht hinnehmen, auch wenn die vermeintliche Allmacht der Finanzbehörde und die formale Autorität des Schreibens einen anderen Eindruck erwecken will. Sie können gegen diese Bescheide vorgehen. Wir von der ORBIS vertreten Sie in allen Rechtsbehelfsverfahren als auch Finanzgerichtsprozessen – bis hin zum Bundesfinanzhof.

Vorsicht Falle: Betriebsprüfung ist meist die Wurzel des Übels

Hohe Schätzbescheide oder Steuernachforderungen sind oft die Folge einer steuerlichen Betriebsprüfung. Die Prüfer des Finanzamts kommen heute mit ausgeklügelten, EDV-gestützten Methoden auch den vermeintlich raffiniertesten Steuerschlupflöchern auf die Spur. Permanente Verluste, fehlende Privatentnahmen, ungewöhnlich hohe Investitionen, fingierte Darlehen, angestellte Ehepartner oder verdeckte Gewinnausschüttungen sind nur einige Beispiele, mit denen Unternehmer sich einen Teil ihrer Steuern quasi „schenken“ wollen.

Sind erst einmal Unregelmäßigkeiten festgestellt worden, sind die Voraussetzungen für die Schätzung der Steuerschuld gemäß § 162 Abgabenordnung bereits erfüllt.

Damit nicht genug: Oft tauchen im Laufe einer Betriebsprüfung eine Reihe weitere, rechtlich relevante Tatsachen und Fragestellungen auf, die für den Unternehmer weitere und oft unangenehme Konsequenzen haben können.

Mit ORBIS aus dem Steuersumpf

Laden Sie Ihren Ärger mit dem Finanzamt ab – bei den Experten der ORBIS. Unser Team unterstützt und begleitet Sie bei allen Streitigkeiten mit dem Fiskus, vulgo: Wir holen Sie aus dem Steuersumpf. Hohe Kompetenz, ein ausgeprägtes Engagement, die Suche nach der bestmöglichen Lösung und höchste Diskretion zeichnet die Arbeit unserer Kanzlei und ihrer Mitarbeiter aus. Wir sind ebenfalls vertraut mit den vom Finanzamt eingesetzten formalen sowie EDV-gestützten Prüf-Methoden.

Ganzheitliche Beratung sichert den Erfolg

Bei uns sind Sie in guten Händen – von Anfang an. Als Kanzlei für integrierte Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung stellen wir bereits während jeder Betriebsprüfung, falls erforderlich, die Weichen für ein erfolgreiches späteres Rechtsbehelfsverfahren oder eine erfolgreiche gerichtliche Auseinandersetzung. Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie selbstverständlich auch, wenn eine Betriebsprüfung in ein Steuerstrafverfahren mündet. Meist reicht in einer derart komplexen und für alle Beteiligten nicht mehr durchschaubaren Situation der Rat eines einzelnen Steuerberaters nicht mehr aus“.

Lesen Sie mehr dazu unter Steuerstrafverteidigung auf dieser Website.