Zivilrecht- und Vertragsrecht

Zivilrecht- und Vertragsrecht

Das „Allgemeine Zivilrecht“ erfordert in erster Linie profunde Kenntnisse der Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung. Ob Kaufvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Internetgeschäfte: Neben den Regelungen des BGB und HGB zu den verschiedenen Vertragstypen macht ORBIS mit sämtlichen darüber hinaus gehenden Rechtsnormen die Verträge ihrer Mandanten „wasserdicht“.

Verträge schaffen Sicherheit

Vor Aufnahme der geschäftlichen Aktivitäten halten wir Ihre Interessen vertraglich in allen Details fest und sichern sie auf diese Weise rechtlich gegenüber Ihren Vertragspartnern ab. Jeder unserer Verträge funktioniert im Prinzip wie ein Schutzschild, an dem schon im Vorfeld eventuelle Streitigkeiten oder sogar gerichtliche Auseinandersetzungen abprallen. Auch bereits bestehende Verträge oder Vertragsentwürfe prüfen wir gern hinsichtlich ihrer juristischen Standfestigkeit.

Wir kämpfen für Ihr Recht. Wir klären Ihre aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche und setzen sie durch. Dabei zielen wir im ersten Schritt auf eine schnelle Einigung im Rahmen außergerichtlicher Lösungen.

Wenn nötig, setzen wir Ihre Ansprüche mit allen juristischen Mitteln gerichtlich durch – bis in die letzte Instanz. Unsere hohe Erfolgsquote spricht für unsere strategische und fachliche Kompetenz und unser Engagement.

Unsere Services

Weitere Unterstützung bieten wir im Bereich des professionellen Forderungseinzugs (Inkasso) sowie Fragen des gesetzlichen Schadensersatzes, der Haftung aus unerlaubter Handlung sowie der Geschäftsführung ohne Auftrag.

Die Schwerpunkte unserer Arbeit im Überblick:

  • Klärung vertraglicher Ansprüche (z. B. aus Schadenersatz)
  • Immobilienrecht
  • Miet-, Pacht- und Kaufverträge
  • Dienst- und Werkverträge
  • Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Unternehmens- und Praxiskauf/Verkauf